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Kirchenvorstandswahl am 1. März 2020 - Verlautbarung der Landeskirche

Wir bitten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder, Vorschläge zur Kirchenvorstandswahl durch das Benennen geeigneter Gemeindeglieder einzureichen.

Wählbar ist jedes wahlberechtigte Gemeindeglied (§2 Wahlordnung), welches am Wahltag das 18. und noch nicht das 75. Lebensjahr vollendet hat und nicht zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten unter Betreuung steht.

Die Wahlvorschläge sind vom 11. November 2019 an bis zum 30. November 2019 beim Kirchenvorstand schriftlich einzureichen. Ein Wahlvorschlag kann nur einen Namen enthalten. Die Wahlvorschläge sind von mindestens 5 wahlberechtigten Gemeindegliedern zu unterzeichnen. Die vorgeschlagenen Kandidaten müssen ihre Zustimmung zur Kandidatur schriftlich erklären.

Vordrucke für Wahlvorschläge sind im Gemeindebüro oder bei Pn. Hollmann-Plaßmeier oder bei P. Thimm erhältlich.